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Abschluss Regelstudienzeit Unterrichtssprache Sprachzertifikate
Bachelor of Music 8 Semester deutsch C1 (GER)

Eignungsprüfung

  • Hauptfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 8–15 Minuten
    Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.

    • mindestens drei Werke unterschiedlicher Stilbereiche aus den Bereichen Musiktheater, Orato-rium/Konzert und Lied; die Werke sind auswendig vorzutragen (ausgenommen Oratorium)

    Instrumentales Pflichtfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 8–12 Minuten

    • praktischer Umgang mit den Hauptdreiklängen und ihren Umkehrungen in Tonarten mit bis zu drei Vorzeichen (Dur und Moll)
    • Spiel von Skalen mit bis zu drei Vorzeichen (Dur und Moll)
    • Vorspiel von zwei Klavierstücken unterschiedlichen Charakters, im Schwierigkeitsgrad von z. B.
      • Bach: Kleines Präludium C-Dur (aus „Kl. Präludien und Fughetten“: III,1 BWV 939 [Henle 106])
      • Haydn: Scherzo (3. Satz aus „Sonate in F“ Hoboken XVI: 9 [Henle 238])
      • Schumann: Melodie („Album für die Jugend“ op. 68, Nr. 1 [Henle 108])
      • Hajdu: Das Pendel („Die Milchstraße“ Bd. 1, Nr. 1 [Sikorski 1701])
      • Bartók: Begleitung mit gebrochenen Dreiklängen („Mikrokosmos“ Bd. 2, Nr. 42 [Boosey & Hawkes H.15197])

    Gehörbildung

    schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten

    Musiktheorie

    schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten

    Gruppenprüfung

    Prüfungsdauer 60 Minuten

    • Übungen zur körperlichen Präsenz und Ausdrucksfähigkeit
    • Übungen zur nonverbalen Interaktion und Kommunikation
    • Improvisation mit Body-Percussion, Perkussionsinstrumenten, einfachen Klangerzeugern und/oder Stimme
    • Übungen zur musikalischen Ausdrucksfähigkeit
    • reflektierendes Gespräch

Bewerbungsprozess

Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.

Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.

für Studienbeginn ab WiSe 2023/24 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.

Was erwartet mich in den Studienbereichen?

Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert

Der künstlerisch-pädagogische Bachelorstudiengang Gesang bereitet die Studierenden auf eine vielseitige künstlerische und pädagogische Berufstätigkeit vor. Durch die Kombination von künstlerischen mit pädagogischen Ausbildungsinhalten eröffnet sich ein breit gefächertes Berufsfeld, das von der Festanstellung in einer pädagogischen oder künstlerischen Institution bis zum Bereich der freischaffend tätigen Sängerin bzw. des freischaffend tätigen Sängers oder der Vokalpädagogin bzw. des Vokalpädagogen reicht.

Tätigkeitsfelder sind beispielsweise Musikschulen, der Vokalunterricht an allgemein bildenden Schulen oder  Kindertageseinrichtungen, berufliche Schulen und (Aus-) Bildungsinstitutionen aller Art.
Möglich ist z. B. auch eine Tätigkeit im Bereich der Konzertpädagogik, wo die Absolventinnen und Absolventen gleichermaßen als Künstlerin bzw. Künstler und Pädagogin bzw. Pädagogen in Erscheinung treten.

Durch das hohe Niveau an gesangspädagogischen Qualifikationen, in Verbindung mit musikalisch-künstlerischen Fähigkeiten und stilistischer Vielseitigkeit besteht die Möglichkeit, sich im pädagogischen und künstlerischen Bereich individuell zu positionieren und flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einzugehen.

Noch Fragen? Unser Studienservice hilft Dir gerne weiter!