Termine für Bewerbungen zum Studienstart Wintersemester 2024/25
Bewerbungszeitraum:
15. Februar bis 2. April 2024
Eignungsprüfungen (außer Master IOS und Master KPA):
6. Mai bis 24. Mai 2024
Zugangsvoraussetzungen zum Studium, Prüfungsanforderungen und Informationen zum Prüfungsverfahren
Alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg sowie zu den Prüfungsanforderungen und zum Prüfungsverfahren für die Eignungsprüfungen, -verfahren und -tests findest du in der Qualifikationsvoraussetzungssatzung (QualS).
FAQs zur Eignungsprüfung und Immatrikulation
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Das Prüfungsergebnis wird dir voraussichtlich im Zeitraum Mitte Juli bis Mitte September ausschließlich schriftlich oder elektronisch mitgeteilt (mündliche Auskünfte haben keinerlei rechtsverbindlichen Charakter). Bitte sieh von Anfragen per Telefon oder E-Mail ab, da vorab über das Ergebnis der Prüfungen keinerlei Auskünfte erteilt werden können.
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Die Immatrikulation findet online statt.
Bitte lade die in deinem Zulassungs- und Immatrikulationsbescheid geforderten Unterlagen unter dem dort angegebenen Link bis spätestens 11.09.2023 hoch.
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Ja, unbedingt. Auch wenn du bereits an der HfM Nürnberg studierst, musst du alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen bis spätestens 11.09.2023 hochladen.
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Bitte zahle den Semesterbeitrag in Höhe von 67,00 € auf folgendes Konto ein:
Staatsoberkasse Bayern in Landshut
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE62 7005 0000 4601 1903 15
BIC: BYLADEMMVerwendungszweck:
Bewerbungsnummer, Nachname, VornameBitte trage Bewerbungsnummer, Nachname und Vorname in der angegebenen Reihenfolge NUR in das Feld „Verwendungszweck“ und NICHT in das Feld „Kunden-Referenznummer“ ein, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.
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Sprachzertifikate des geforderten Niveaus sind bis zum 11.09.2023 für die Immatrikulation einzureichen.
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- Es werden ausschließlich Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) in Deutsch entsprechen.
- Folgende Nachweise über die in den jeweiligen Studiengängen geforderten Sprachkenntnisse sind vorzulegen:
Künstlerisch Künstlerisch-pädagogisch Bachelor B2 C1 Master B1
B2 (nur bei MA Korrepetition vokal)
C1 Meisterklasse B1 - - Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
- Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen sind nicht ausreichend. Es muss eine Sprachprüfung abgelegt worden sein.
- Die Sprachprüfung muss in den vier Kategorien Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abgelegt werden.
- Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen deutschsprachigen Schulabschluss im deutschsprachigen Europa erworben oder ein deutsches Abitur an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben, werden von der Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse befreit.
Nur relevant für den Master Interdisciplinary Music Research:
- Vorlage eines Sprachzertifikats mit mindestens der Stufe B2
- Es werden ausschließlich Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) in Englisch entsprechen.
- Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
- Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen sind nicht ausreichend. Es muss eine Sprachprüfung abgelegt worden sein.
- Die Sprachprüfung muss in den vier Kategorien Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abgelegt werden.
- Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen englischsprachigen Schulabschluss nachweisen, werden von der Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse befreit.
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Alle in Deutschland Studierenden benötigen für die Immatrikulation eine Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung über Ihren Versicherungsstatus bzw. Nichtversicherungspflicht.
Bitte fordere bei deiner oder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl eine digitale Meldung über deinen Versicherungsstatus bzw. Nichtversicherungspflicht an.
Eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung oder die Vorlage einer Versichertenkarte sind nicht ausreichend.
Wenn du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchtest, ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erforderlich.
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Es werden nur Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) entsprechen. Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
Zur Eignungsprüfung, zum Eignungsverfahren und zum Eignungstest können auch Bewerber*innen zugelassen werden, die ein Sprachniveau von maximal einer Stufe unter der geforderten Stufe nachweisen. Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau ist spätestens zur Immatrikulation vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
Internationales Opernstudio Nürnberg
Die Bewerbungen für das Internationale Opernstudio Nürnberg, das die Hochschule für Musik Nürnberg zusammen mit dem Staatstheater Nürnberg unterhält, sind direkt ans Staatstheater zu richten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.staatstheater-nuernberg.de/content/internationales-opernstudio-nuernberg