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Departmentrat

Gemäß § 6 der Geschäftsordnung für die Departments (GO-Dep) wird in jedem der sechs Departments ein Departmentrat gebildet, der mindestens einmal im Semester tagt.

Der Departmentrat unterstützt die Departmentleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Dem Departmentrat gehören an:

  • die Departmentleitung als Vorsitzende bzw. Vorsitzender,
  • die Studienbereichsverantwortlichen sowie
  • zwei studentische Vertreterinnen bzw. Vertreter, die vom Studentischen Konvent entsandt werden.

Departmentstruktur

Alle Personen in einer Spalte bilden den jeweiligen Departmentrat.