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Rückmeldung, Zahlung und Rückerstattung des Semesterbeitrags und Informationen zum Semesterticket

Alle Studierenden der Hochschule für Musik Nürnberg, die ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten, müssen sich jedes Semester vor Semesterbeginn zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung).

Bei Versäumnis kann auf schriftlichen Antrag eine Nachfrist gewährt werden. Die Kosten für die verspätete Rückmeldung sind von den jeweiligen Studierenden zu tragen und richten sich nach der Gebühren- und Entgeltsatzung (GES) der Hochschule für Musik Nürnberg.

FAQ zur Rückmeldung

  • Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte und vollständige Zahlung des für das kommende Semester fälligen Semesterbeitrags auf das entsprechende Konto der Hochschule für Musik Nürnberg. Zur Wahrung der Rückmeldefrist muss der Zahlungseingang spätestens zum Ende der bekanntgegebenen Frist bei der Hochschule erfolgt sein.Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte und vollständige Zahlung des für das kommende Semester fälligen Semesterbeitrags auf das entsprechende Konto der Hochschule für Musik Nürnberg. Zur Wahrung der Rückmeldefrist muss der Zahlungseingang spätestens zum Ende der bekanntgegebenen Frist bei der Hochschule erfolgt sein.

    • Für das Wintersemester: 22. Juni bis 3. Juli
    • Für das Sommersemester: 07. bis 18. Januar

    Nach Beginn der Vorlesungszeit ist eine Rückmeldung nicht mehr möglich.

  • Bankverbindung:

    Staatsoberkasse Bayern in Landshut
    Bayerische Landesbank München
    IBAN: DE62 7005 0000 4601 1903 15
    BIC:  BYLADEMM
    Betrag: 144 EUR
    Verwendungszweck: Matrikelnummer Nachname, Vorname

  • Solltest du im folgenden Semester noch Studien-/Prüfungsleistungen erbringen müssen oder ist die Bewertung einer bereits abgelegten Prüfung noch ausstehend (z. B. die Korrektur deiner Bachelor- oder Masterarbeit), so musst du dich grundsätzlich rückmelden und den vollen Semesterbeitrag entrichten.

    Falls du dich für das Folgesemester rückmeldest und dein Studium rückwirkend mit Ablauf des vorherigen Semesters beendest, erhältst du den Semesterbeitrag von Amts wegen zurückerstattet.

  • Nach Verbuchung des Geldeingangs wirst Du für das neue Semester zurückgemeldet und Dein neuer Studierendenausweis inklusive Bescheinigungen liegen für Dich bereit.

    Bitte überprüfe, ob Deine Daten, welche Du im Zuge der Immatrikulation angegeben hast (z. B. Adresse, Telefonnummer etc.), noch aktuell sind. Unvollständige oder veraltete Daten können zu Erschwernissen des Studienablaufs führen.

  • Wir wissen, dass es nicht immer einfach ist, bei Terminen und Fristen den Überblick zu behalten. Daher senden wir dir an deine Hochschul-E-Mail-Adresse vor dem Rückmeldezeitraum eine Erinnerung. Dennoch kann es passieren, dass man eine Zahlung schnell einmal vergisst.

    Wenn nach dem Rückmeldezeitraum keine Zahlung erfolgt ist, erhältst du eine Mahnung. Damit möchten wir Dir die Chance geben, den Semesterbeitrag inkl. einer Säumnisgebühr nachträglich zu bezahlen.

    Die Kosten für die verspätete Rückmeldung (Säumnisgebühr in Höhe von 15.- €) sind von den jeweiligen Studierenden zu tragen und richten sich nach der Gebühren- und Entgeltsatzung (GES) der Hochschule für Musik Nürnberg. Eine Rückerstattung der Säumnisgebühr ist nicht möglich.

  • Eine Befreiung von der Zahlung des Semesterbeitrags ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. bei Schwerbehinderung oder Doppelimmatrikulation). Die Antragsstellung muss bis Ende der Rückmeldefrist erfolgen.

  • Die Rückmeldung zur Hochbegabtenförderung erfolgt unter Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung und nicht durch die Zahlung des Semesterbeitrags.

     

  • Auf der Website der VGN erhältst Du alle wichtigen Informationen rund um das Thema Semesterticket.

Weitere Informationen findest du beim Studienservice.