Allgemeines
Die Mitglieder der folgenden Gremien werden in den allgemeinen Hochschulwahlen bestimmt:
- die Vertreterinnen und Vertreter im Senat (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BayHSchG) sowie
- die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im studentischen Konvent (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayHSchG)
Die Wahl
- der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- der Vertreterin oder des Vertreters der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- der Vertreterin oder des Vertreters der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
findet alle zwei Jahre statt, die Studierendenvertretungen in den Gremien werden jährlich neu gewählt.
Rechtsgrundlagen
- Wahlordnung für die staatlichen Hochschulen (BayHSchWO)
- Verordnung über abweichende Regelungen vom Bayerischen Hochschulgesetz und vom Bayerischen Hochschulpersonalgesetz an bayerischen Hochschulen (Hochschulabweichungsverordnung (HSchAbwV)
- Wahlordnung der Hochschule für Musik Nürnberg im Wintersemester 2021 (amtliche Veröffentlichung) vom 06. Dezember 2021