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Allgemeines

Die Mitglieder der folgenden Gremien werden in den allgemeinen Hochschulwahlen bestimmt:

  • die Vertreterinnen und Vertreter im Senat (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BayHSchG) sowie
  • die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im studentischen Konvent (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayHSchG)
Die Wahl
  • der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • der Vertreterin oder des Vertreters der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • der Vertreterin oder des Vertreters der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

findet alle zwei Jahre statt, die Studierendenvertretungen in den Gremien werden jährlich neu gewählt.