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Abschluss Regelstudienzeit Unterrichtssprache Sprachzertifikate
Bachelor of Music 8 Semester deutsch C1 (GER)

Eignungsprüfung

  • Hauptfach

    künstlerisch-praktische Gruppenprüfung; Prüfungsdauer 180 Minuten
    Die Prüfung umfasst vier Bereiche (die Bereiche 1–3 bestehen aus spontan umzusetzenden Aufgaben, der Bereich 4 kann zu Hause vorbereitet werden):

    • Umgang mit der Stimme
      • Singen von Volksliedern
      • melodische Improvisation
      • Blattsingen
      • experimenteller Stimmeinsatz, Rezitation eines Gedichts
    • Elementares Musizieren
      • Bodypercussion
      • Umgang mit Perkussionsinstrumenten
      • freier Umgang mit dem eigenen Zusatzfachinstrument
      • rhythmische und melodische Improvisation
      • Einsatz von Instrumenten im Zusammenhang mit Lied und Text
      • experimenteller Umgang mit Klängen
    • Grundlagen der Bewegung /Tanz
      • musikalische Impulse in Bewegung umsetzen
      • Umgang mit vorgegebenen strukturierten Bewegungsabläufen
      • Bewegungs-/Tanzimprovisation in Zusammenhang mit Musik
    • Anleitung einer Gruppe
      • Anleitung einer Gruppe von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern (max. 10 Minuten) ohne Noten, z. B. Erarbeitung eines Liedes mit oder ohne Begleitung, eines Instrumentalstücks (z. B. für Orff-Instrumente, Bodypercussion oder frei wählbare Instrumente), Erarbeitung eines musikalisch/tänzerisch gestalteten Textes oder eines Tanzes.

    Zusatzfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 15–20 Minuten
    Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.

    • ein Werk der Renaissance oder des Frühbarocks, z. B. von Bassano, van Eyck, Castello
    • je ein langsamer und schneller Satz einer hochbarocken Sonate oder eines Konzertes, z. B. von Corelli, Telemann, Vivaldi
    • ein Werk nach 1960, das zeitgenössische Kompositions- oder Spieltechniken beinhaltet, mög-lich ist auch ein experimentelles Werk oder eine eigene Komposition/Improvisation
    • Blattspiel

    Instrumentales Pflichtfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 8–12 Minuten

    • praktischer Umgang mit den Hauptdreiklängen und ihren Umkehrungen in Tonarten mit bis zu drei Vorzeichen (Dur und Moll)
    • Spiel von Skalen mit bis zu drei Vorzeichen (Dur und Moll)
    • Vorspiel von zwei Klavierstücken unterschiedlichen Charakters, im Schwierigkeitsgrad von z. B.
      • Bach: Kleines Präludium C-Dur (aus „Kl. Präludien und Fughetten“: III,1 BWV 939 [Henle 106])
      • Haydn: Scherzo (3. Satz aus „Sonate in F“ Hoboken XVI: 9 [Henle 238])
      • Schumann: Melodie („Album für die Jugend“ op. 68, Nr. 1 [Henle 108])
      • Hajdu: Das Pendel („Die Milchstraße“ Bd. 1, Nr. 1 [Sikorski 1701])
      • Bartók: Begleitung mit gebrochenen Dreiklängen („Mikrokosmos“ Bd. 2, Nr. 42 [Boosey & Hawkes H.15197])

    Gehörbildung

    schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten

    Musiktheorie

    schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten

Bewerbungsprozess

Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.

Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.

für Studienbeginn ab WiSe 2023/24Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.

Was erwartet mich in diesen Studienbereichen?

Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert

Der künstlerisch-pädagogische Bachelorstudiengang Elementare Musikpädagogik/Blockflöte bereitet die Studierenden auf eine vielseitige künstlerische und pädagogische Berufstätigkeit vor. Durch die Kombination von künstlerischen mit pädagogischen Ausbildungsinhalten eröffnet sich ein breit gefächertes Berufsfeld, das von der Festanstellung in einer pädagogischen oder künstlerischen Institution bis zum Bereich der freischaffend tätigen Musikerin bzw. des freischaffend tätigen Musikers oder
Musikpädagogin bzw. Musikpädagogen reicht.

Tätigkeitsfelder sind beispielsweise Elementare Musikpraxis bzw. Instrumental- und Vokalunterricht in Musikschulen, allgemein bildenden Schulen oder Kindertageseinrichtungen, beruflichen Schulen und (Aus-) Bildungsinstitutionen aller Art. Elementare
Musikpraxis mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren kann auch in Spezialisierungen stattfinden, etwa in Spiel- und Singkreisen, Musik- und Theatergruppen, Trommelgruppen etc.

Möglich ist auch eine Tätigkeit im Bereich der Konzertpädagogik, wo die Absolventinnen und Absolventen gleichermaßen als Künstlerin bzw. Künstler und Pädagogin bzw. Pädagogen in Erscheinung treten.

Durch das in den Zusatzfachmodulen erworbene hohe Niveau an instrumental- bzw. vokalpädagogischen Qualifikationen, in Verbindung mit musikalisch-künstlerischen Fähigkeiten und stilistischer Vielseitigkeit besteht die Möglichkeit, sich im pädagogischen und künstlerischen Bereich individuell zu positionieren und flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einzugehen.

Noch Fragen? Unser Studienservice hilft Dir gerne weiter!