Termine für Bewerbungen zum Studienstart Wintersemester 2026/27
Bewerbungszeitraum:
15. Januar bis 31. März 2026
Eignungsprüfungen (außer Master IOS und Master KPA):
11. Mai bis 29. Mai 2026
Zugangsvoraussetzungen zum Studium, Prüfungsanforderungen und Informationen zum Prüfungsverfahren
Alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg sowie zu den Prüfungsanforderungen und zum Prüfungsverfahren für die Eignungsprüfungen findest du hier: Qualifikationsvoraussetzungssatzung - QualS
FAQs zur Eignungsprüfung und Immatrikulation
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Die Eignungsprüfungen in Musiktheorie umfassen einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus einer Klausur von 60 Minuten. In dieser Klausur werden in den ersten 30 Minuten Aufgaben zur Gehörbildung gestellt. In den zweiten 30 Minuten sind Aufgaben zur Musiktheorie zu bearbeiten. Musterbeispiele dazu finden sich in der PDF-Datei unter dem FAQ-Punkt "Eignungsprüfungen Musiktheorieklausur Klassik ".
Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten. Geprüft werden hier Blattsingen (Singen eines vorgegebenen Melodieausschnitts und spontanes zu Ende-Führen dieser Melodie), Intervalle (enge und weite Lage), Akkorde (Dreiklänge, Septakkorde), kurze Kadenzen/Harmoniefolgen sowie die Analyse eines kurzen Werkausschnitts (Form und Harmonik). Hinzu kommt ein kurzer klavierpraktischer Teil, bei dem ein vorgegebener Generalbass zu spielen ist (max. 8 Basstöne) sowie Kadenzen in allen Lagen mit bis zu drei Vorzeichen. -
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Für alle Bewerber*innen ist grundsätzlich bei der ersten Bewerbung über das Online-Portal eine Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig, für jede weitere Bewerbung über das Online-Portal 30,00 €.
Die Gebühr für die Eignungsprüfung ist über das Online-Portal bei der Bewerbung per Kreditkarte zu begleichen und ist nicht erstattungsfähig (§ 5 Gebühren- und Entgeltsatzung der Hochschule für Musik Nürnberg - GebEntgS).
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Ja, du kannst dich für mehr als einen Studiengang bewerben und wir freuen uns über jede Bewerbung.
Bitte beachte hierfür die Höhe der Gebühr für die Eignungsprüfungen unter dem FAQ "Wie hoch ist die Gebühr für die Eignungsprüfung?".
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Nein, das Sprachzerfitikat ist erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation auf dem geforderten Niveau vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
Bitte beachte hierfür den FAQ "Welches Sprachzertifikat muss ich zur Immatrikulation vorlegen?".
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Nach Prüfung deiner Bewerbung erhälst Du über Muvac Informationen zum weiteren Verfahren. Der aktuelle Status Deiner Bewerbung ist in Muvac ersichtlich.
Bis dahin bitten wir von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen (mündliche Auskünfte haben keinerlei rechtsverbindlichen Charakter). Bitte sieh von Anfragen per Telefon oder E-Mail ab, da aus datenschutzrechtlichen Gründen zum persönlichen Bewerbungsverfahren keinerlei Auskünfte erteilt werden können.
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Für Bachelor-, Masterstudiengänge und Meisterklasse:
- Es werden ausschließlich Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) in Deutsch entsprechen.
- Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau ist zur Immatrikulation vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
- Folgende Nachweise über die in den jeweiligen Studiengängen geforderten Sprachkenntnisse sind vorzulegen:
Künstlerisch Künstlerisch-pädagogisch Bachelor B2 C1 Master B1
B2 (bei Master Korrepetition vokal
und Master Kammermusik)C1 Meisterklasse B1 - - Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
- Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen sind nicht ausreichend. Es muss eine Sprachprüfung abgelegt worden sein.
- Die Sprachprüfung muss in den vier Kategorien Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abgelegt werden.
- Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen deutschsprachigen Schulabschluss im deutschsprachigen Europa erworben oder ein deutsches Abitur an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben, werden von der Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse befreit.
Nur relevant für den Master Interdisciplinary Music Research:
- Vorlage eines Sprachzertifikats mit mindestens der Stufe B2
- Es werden ausschließlich Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) in Englisch entsprechen.
- Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau ist zur Immatrikulation vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
- Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
- Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen sind nicht ausreichend. Es muss eine Sprachprüfung abgelegt worden sein.
- Die Sprachprüfung muss in den vier Kategorien Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abgelegt werden.
- Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen englischsprachigen Schulabschluss nachweisen, werden von der Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse befreit.
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An der Hochschule für Musik Nürnberg gibt es keine Studiengebühren. Studierende zahlen einen Semesterbeitrag (Studierendenwerksbeitrag). Dieser Beitrag für das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg beträgt 72,00 Euro pro Semester (Stand 10.01.2026).
Studierende müssen diesen Beitrag jedes Semester bezahlen, um sich zurückzumelden bzw. weiterhin immatrikuliert zu sein.
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Alle in Deutschland Studierenden benötigen für die Immatrikulation eine Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung über Ihren Versicherungsstatus bzw. Nichtversicherungspflicht.
Bitte fordere bei deiner oder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl eine digitale Meldung über deinen Versicherungsstatus bzw. Nichtversicherungspflicht an.
Eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung oder die Vorlage einer Versichertenkarte sind nicht ausreichend.
Wenn du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchtest, ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erforderlich.
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Zum Wintersemester 2026/27 wird eine neue Regelung des Jungstudiums (bislang Hochbegabtenförderung) in Kraft treten und die alte ersetzen. Jungstudierende werden zukünftig immatrikuliert und damit Mitglieder der Hochschule. Sie erhalten Zugangsrecht zum Campusmanagement System (CAS), Ausleihberechtigung in der Hochschulbibliothek, Zugang zur Mensa sowie eine eigene Schließkarte für die Hochschulräume.
Das Jungstudium gliedert sich in zwei Phasen: Stufe 1 geht bis 15 Jahre, Stufe 2 beginnt mit 16 Jahren. Je nach Instrument und Zugangsvoraussetzung kann hiervon abgewichen werden. Das Kursangebot umfasst Hauptfachunterricht (kann in Stufe 1 hälftig extern belegt werden), Nebenfachunterricht Klavier (kann durchgängig extern belegt werden und entfällt bei Hauptfach Tasten- oder Zupfinstrument), ab dem 2. Studienjahr Korrepetition (auf Antrag), Musiktheorie, Gehörbildung (kann beides in Stufe 1 extern belegt werden), Elementare Musikpraxis sowie Ensemble Projekt (kann in beiden Stufen extern absolviert werden).
Die Kurse in Musiktheorie, Gehörbildung und Elementare Musikpraxis finden freitags zwischen 15:30 Uhr und 18:30 Uhr statt. Zu Beginn eines Studienjahres werden die genauen Termine mit den Jungstudierenden abgesprochen (Unterrichtsturnus: alle zwei Wochen).
Im Jungstudium gilt Anwesenheitspflicht. Fehlzeiten dürfen nicht mehr als 20% der Lehrveranstaltungszeit betragen. Wurde zu Beginn eines Semesters keine begründete Befreiung beim Studienservice beantragt oder im Nachgang kein Hinderungsgrund beim Studienservice eingereicht, ist eine angemessene Studiengebühr zu entrichten. Wird regulär nach der Jungstudiumsordnung (JungstO) studiert, ist das Jungstudium an der Hochschule für Musik Nürnberg kostenfrei. Zu zahlen ist nur der Semesterbeitrag an das Studierendenwerk.
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Bewerbungen für die Hochbegabtenförderung (Jungstudium) müssen ebenfalls über das Online-Portal eingereicht werden. An Dokumenten sind hochzuladen:
- Kopie des letzten Schulzeugnisses,
- aktuelle Schulbescheinigung,
- schriftlicher Nachweis der Schule über das Vorliegen einer besonderen Begabung für die angestrebten Studien und des Einvernehmens der Schule.
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Die Prüfung dauert 15–20 Minuten. Vorzubereiten sind drei Stücke unterschiedlicher Stilbereiche (Hauptfach Gesang/Instrument). Bei Hauptfach Komposition findet ein Kolloquium über zwei eigene komponierte Werke statt.
Im Rahmen der Hauptfachprüfung wird außerdem Gehörbildung mit abgeprüft. Mögliche Themen können sein:
- Rhythmus (Nachklopfen und Notation)
- Intervalle (Benennen, Notieren von einem vorgegebenen Ton aus, Intervallreihe)
- Skalen (Erkennen und Bezeichnen, Fehlerfinden)
- Melodie (Notation einer tonalen Melodie)
- Akkorde (Akkorderkennung bei Dur- und Molldreiklängen)
Noch Fragen?
Wenn du hier keine Antworten auf deine Fragen gefunden hast, kannst du uns auch schreiben.
Internationales Opernstudio Nürnberg
Die Bewerbungen für das Internationale Opernstudio Nürnberg, das die Hochschule für Musik Nürnberg zusammen mit dem Staatstheater Nürnberg unterhält, sind direkt ans Staatstheater zu richten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.staatstheater-nuernberg.de/content/internationales-opernstudio-nuernberg