Departmentrat
Gemäß § 6 der Geschäftsordnung für die Departments (GO-Dep) wird in jedem der sechs Departments ein Departmentrat gebildet, der mindestens einmal im Semester tagt.
Der Departmentrat unterstützt die Departmentleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Dem Departmentrat gehören an:
- die Departmentleitung als Vorsitzende bzw. Vorsitzender,
- die Studienbereichsverantwortlichen sowie
- zwei studentische Vertreterinnen bzw. Vertreter, die vom Studentischen Konvent entsandt werden.