Zu den Aufgaben der Studienberatung gehören u. a. Informationen über Studienmöglichkeiten, -abschlüsse, -gestaltung sowie die Beratung bei Schwierigkeiten im Studium, bei geplantem Studiengangwechsel oder Studienabbruch.
- allgemeine Erstanlaufstelle
- formale Fragen bezüglich Beurlaubung, Krankheit, Wiederholung etc.
Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan wirkt darauf hin, dass die Studierenden angemessen betreut werden. Sie bzw. er ist der Verschwiegenheit verpflichtet und wird für Studierende, die zur Beratung kommen, nur auf ausdrücklichen Wunsch dieser aktiv.
- Fragen oder Kritik bezüglich Qualität von Studium und Lehre
- Fragen bezüglich Studien- und Prüfungsverlauf
- Anerkennung/Anrechnung von Studienleistungen
- Studienvereinbarungen
- Unterrichtseinteilung