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Nachricht Prof. Dr. Niels Oberbeck ist neuer Vorsitzender unseres Hochschulrats

Der Hochschulrat der Hochschule für Musik Nürnberg hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 Prof. Dr. Niels Oberbeck zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Der neue Hochschulratsvorsitzende ist seit 2000 Professor für Baustatik an der Fakultät Bauingenieurwesen der TH Nürnberg. Prodekan wurde er im Jahr 2003, von 2004 bis 2014 war er Dekan der Fakultät Bauingenieurwesen. Von 2014 bis 2020 hatte er das Amt des Vizepräsidenten inne und seit März 2020 ist er Präsident der TH Nürnberg. Herr Prof. Dr. Oberbeck übernimmt das Amt von Frau Prof. Dr. Karin Donhauser, die von 2017 bis 2020 Vorsitzende des Hochschulrates war.

Neben Herrn Prof. Dr. Oberbeck und den anderen bisherigen Mitgliedern - Prof. Dr. Ursula Brandstätter (Rektorin der Anton Bruckner Privatuniversität für Musik, Schauspiel und Tanz in Linz/Österreich), Prof. Michael Eidenbenz (Direktor Departement Musik der Zürcher Hochschule der Künste), Barbara Haack (Verlagsleiterin und Mitherausgeberin der neuen musikzeitung) und Annette Lang (Global Head of Human Resources GfK) – beraten und unterstützen als Hochschulrätinnen und Hochschulräte künftig auch der Geschäftsführer der Beratungsstelle des VBSM Wolfgang Greth, die Geschäftsführerin der European League of Institutes of the Arts (ELIA), Maria Hansen sowie Katharina Puff-Schwartz, die Geschäftsleiterin der Meistersingerhalle Nürnberg die Hochschule bei ihren vielfältigen Aufgaben. Als hochschulinterne Mitglieder sind im Gremium Prof. Jürgen Neudert, Prof. Dr. Renate Reitinger, Prof. Bernhard Schmidt, Dr. Sebastian Trump, Prof. Dr. Martin Ullrich, Prof. Andreas Willwohl, Claudia Allmendinger, Prof. Irene Urbach und als studentische Vertreterinnen Tabea Bine Rüll und Sofia Kuzanova.

Der Hochschulrat entscheidet über bedeutsame Angelegenheiten der Hochschule. Dazu gehören die Entwicklungsplanung, die Gliederung der Hochschule, die Einrichtung neuer Studiengänge, Grundsatzfragen und Schwerpunkte des Haushalts sowie die Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Der Hochschulrat besteht aus neun gewählten Mitgliedern des Senats und aus ebenso vielen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft und beruflicher Praxis.