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Nachricht Hochschule Meilenstein in der Nachwuchsförderung

Die Ordnung für das Jungstudium, die der Senat in seiner Sitzung vom 26. Januar 2026 einstimmig beschlossen hat, markiert einen maßgeblichen Entwicklungsschritt in der Förderung des musikalischen Nachwuchses an der Hochschule für Musik Nürnberg und löst die bisherige Hochbegabtenförderung ab. Das neue Modell fußt wesentlich auf der Arbeit des dafür eingesetzten Ausschusses Nachwuchsförderung und Berufseinstieg unter der Leitung von Prof. Dr. Reto Kuppel und Prof. Jeremias Schwarzer.

Die Neuerungen im Überblick

Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Hochbegabtenförderung betrifft den Status der Jungstudierenden, die künftig immatrikuliert werden und damit u.a. die Hochschulräumlichkeiten vollumfänglich nutzen können sowie Zugriff auf das Campusmanagementsystem CAS erhalten. Inhaltlich gibt es eine Erweiterung des Angebots: neben Hauptfach, Korrepetition (auf Antrag ab dem 2. Studienjahr), Musiktheorie/Gehörbildung und elementarer Musikpraxis (bisher: Singen/Rhythmusschulung/Ensembleleitung) bietet die Hochschule nun auch Unterricht im Nebenfach Klavier an. Vorgesehen ist außerdem ein Ensembleprojekt pro Studienjahr, das auch extern ausgeübt werden kann.

Das Jungstudium gliedert sich künftig in zwei Phasen: Phase 1 geht bis zum 15. Lebensjahr, Phase 2 beginnt mit dem 16. Lebensjahr. Diese Altersvorgaben können je nach Instrument und den damit verbundenen physischen Bedingungen individuell angepasst werden. 

Neu ist darüber hinaus, dass sowohl im Haupt- und Nebenfach als auch in den Theoriefächern in der ersten Stufe Teamteaching möglich ist, so dass der Unterricht auch entweder ganz oder hälftig bei der Musikschule oder privaten Lehrenden belegt werden kann.   

Die Ordnung zum Jungstudium ist hier abrufbar.