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Nachricht Hochschule Hochschulleitung gratuliert der Frauenbeauftragten Prof. Irene Urbach zum Erfolg im Professorinnenprogramm II

Hochschulleitung und Frauenbeauftragte feiern gemeinsam die erfolgreiche Evaluierung der Gleichstellungsarbeit der Hochschule für Musik Nürnberg im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Professorinnenprogramm II“ (siehe Meldung vom 8. Juli 2014). Hauptziel des Förderprogramms ist es, die Zahl der Erstberufungen von Frauen in das Professorenamt und damit den Frauenanteil insgesamt von derzeit lediglich knapp 20% bundesweit signifikant zu erhöhen und generell Chancengleichheit zu gewährleisten. Auf der Grundlage der von der Frauenbeauftragten federführend erarbeiteten Dokumentation – unterstützt von Benedikt Scheidler als studentischer Hilfskraft sowie der Kommission für Gleichstellungsfragen – wurde das bisherige Gleichstellungskonzept und seine Umsetzung von dem zuständigen Gremium als förderwürdig begutachtet. Präsident Prof. Dr. Martin Ullrich sprach daher Prof. Irene Urbach im Namen der gesamten Hochschulleitung seinen herzlichsten Dank für die geleistete Arbeit und insbesondere die Erstellung der hervorragenden Dokumentation aus. Die Dokumentation sowie das Gleichstellungskonzept der Hochschule finden Sie <link 168 - internal-link>hier</link>.

Dass eine Musikhochschule sich im Rahmen eines solchen Förderprogramms auch im Kreis der großen Universitäten und Fachhochschulen behaupten kann, sei durchaus nicht selbstverständlich, so Hochschulpräsident Martin Ullrich. Dies sei nur möglich, weil aufgrund der überaus engagierten und exzellenten Arbeit der Frauenbeauftragten und des intensiven Austauschs in allen Hochschulgremien mittlerweile eine große Sensibilität für das Thema Chancengleichheit in allen Bereichen des Hochschullebens vorhanden sei und die Hochschule erkennbare Erfolge und Veränderungen im Bereich der Chancengleichheit vorweisen kann.

Die Hochschule für Musik Nürnberg kann nun für die im Förderzeitraum mit erstberufenen Frauen besetzten Professuren eine fünfjährige Förderung in Höhe der Hälfte der Personalkosten beantragen und mit den freiwerdenden Mitteln die Gleichstellungsarbeit weiter intensivieren.