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Abschluss Regelstudienzeit Unterrichtssprache Sprachzertifikate
Master of Music 4 Semester deutsch B 2 (GER)

Eignungsprüfung

  • Hauptfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 30 Minuten
    Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.

    • ein Solowerk für Klavier oder Cembalo nach freier Wahl, Länge ca. 3 Minuten
    • Blattspiel eines leichten bis mittelschweren Werkes
    • Wiedergabe verschiedener Vokalwerke mit einer von der Hochschule gestellten Sängerin bzw. einem Sänger ohne Probe

    Bei Hauptfach Klavier wird das Repertoire vier Wochen vor dem Termin an die Bewerberinnen und Bewerber versandt und umfasst folgende Epochen und Genres:

    • eine Arie aus einem gängigen Oratorium von Bach oder Händel
    • eine Arie aus einer gängigen Oper von Mozart
    • zwei Arien aus Spätromantik/Verismo, darunter eine aus einer Oper von Puccini
    • eine gängige Arie der deutschen romantischen Oper
    • drei Lieder der Romantik, zwei davon in zwei verschiedenen angegebenen Tonarten

    Eines der genannten Werke muss mit der Sängerin bzw. dem Sänger 10 Minuten lang musikalisch erarbeitet werden.

    Bei Hauptfach Historische Tasteninstrumente sind hierfür folgende Arien und Lieder vorzubereiten (es steht ausschließlich ein Cembalo zur Verfügung):

    • Klavierauszüge:
    • Händel: „Rejoice“, Sopranarie aus dem „Messiah“
    • J. S. Bach: „Ich folge Dir gleichfalls“, Sopranarie aus der „Johannespassion“
    • Haydn: „Und Gott sprach“/„Auf starkem Fittiche“ Rezitativ und Arie für Sopran aus „Die Schöpfung“
    • Mozart: „Et incarnatus est“, Sopranarie aus der „Messe c-moll“

    Eines der genannten Werke muss mit der Sängerin bzw. dem Sänger 10 Minuten lang musikalisch erarbeitet werden.

    Generalbass:

    • H. Schütz: „O süßer, o freundlicher“ und „Ich will den Herren loben allezeit“, aus „Kleine geistliche Konzerte für eine Stimme“
    • J. S. Bach: „Höchster, mache deine Güte“, Arie aus der Kantate BWV 51: „Jauchzet Gott“
    • J. S. Bach: „Ach! dass mein Glaube“, Rezitativ aus der Kantate BWV 38 „Aus tiefer Not schrei ich zu Dir“

    Die vorzutragenden Werke werden von der Prüfungskommission gewählt.

    Bewertungskriterien

    • erkennbare Begabung zum Begleiten von Sängerinnen bzw. Sängern (Balance, Atmung, Aufmerksamkeit)
    • Fähigkeit, ein kurzfristig mitgeteiltes Repertoire adäquat vorzubereiten
    • spezielle pianistische Fähigkeiten fürs Begleiten (in Hinblick auf Technik, Klang, Flexibilität)
    • gute Grundkenntnisse im Blattspiel
    • stilistische Sicherheit
    • gestalterisches Vermögen
    • erkennbare Begabung und Persönlichkeit für die musikalische Arbeit und Kommunikation mit Sängerinnen bzw. Sängern
    • Bühnenpräsenz
    • künstlerische Individualität und Ausdrucksfähigkeit

Bewerbungsprozess

Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.

Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.

für Studienbeginn ab WiSe 2021/22Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.

Was erwartet mich in diesem Studienbereich?

Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert

Der künstlerische Masterstudiengang Korrepetition vokal bereitet die Studierenden auf einen späteren Berufsalltag vor, in dem sie sich vorwiegend als Korrepetitorin oder Korrepetitor an einer Musikhochschule, einem Opernhaus, einer Musikschule oder auch freischaffend betätigen.

Zum Berufsalltag von Pianistinnen und Pianisten gehört neben solistischer oder kammermusikalischer Konzert- oder Unterrichtstätigkeit die Korrepetition als weiteres Gebiet, auf dem sie breit gefächerte Möglichkeiten der Berufsausübung finden können. Gerade Sängerinnen und Sänger sind bereits beim Einstudieren ihres Repertoires und natürlich beim Auftreten auf die Hilfe einer Korrepetitorin bzw. eines Korrepetitors angewiesen.

Dies stellt hohe Ansprüche an die Absolventinnen und Absolventen sowohl an die künstlerischen Fähigkeiten als auch an die Persönlichkeit, sowie an die Fähigkeit, die Anforderungen des sängerischen Repertoires schnell und vertieft zu erfassen, musikalische Inhalte auch zu vermitteln und Sängerinnen bzw. Sängern in allen Aspekten zu helfen. Weiterhin ist die Ausbildung der notwendigen künstlerischen Kompetenzen für eine mögliche Tätigkeit im tertiären
Bildungsbereich vorgesehen.

Noch Fragen? Unser Studienservice hilft Dir gerne weiter!