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Termine für Bewerbungen zum Studienstart Wintersemester 2024/25

Bewerbungszeitraum:
15. Februar bis 2. April 2024

Eignungsprüfungen (außer Master IOS und Master KPA):
6. Mai bis 24. Mai 2024

15. Februar bis 2. April 2024Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25

Ein Studium an der HfM Nürnberg kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Für alle Studiengänge sind Eignungsprüfungen erforderlich, die vom 6. Mai bis 24. Mai 2024 stattfinden.

Die Bewerbung erfolgt über die elektronische Bewerbungsplattform Muvac.

Deine Bewerbung muss uns mit den vollständigen Unterlagen bis spätestens zum 2. April 2024 erreicht haben. Nach diesem Termin können wir Deine Bewerbung leider nicht mehr berücksichtigen.

Datenschutzhinweise für Nutzerinnen und Nutzer der elektronische Bewerbungsplattform der HfM Nürnberg.


Zugangsvoraussetzungen zum Studium, Prüfungsanforderungen und Informationen zum Prüfungsverfahren

Alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg sowie zu den Prüfungsanforderungen und zum Prüfungsverfahren für die Eignungsprüfungen findest du in der Qualifikationsvoraussetzungssatzung (QualS).

FAQs zur Eignungsprüfung und Immatrikulation

  • Vorbereitungskurse zur theoretischen Eignungsprüfung: Hier findest du Informationen zum Kursangebot des Bayerischen Tonkünstlerverbands. Die Vorbereitungskurse Nürnberg findest du hier.

  • Die Eignungsprüfungen in Musiktheorie umfassen einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus einer Klausur von 60 Minuten. In dieser Klausur werden in den ersten 30 Minuten Aufgaben zur Gehörbildung gestellt. In den zweiten 30 Minuten sind Aufgaben zur Musiktheorie zu bearbeiten. Musterbeispiele dazu finden sich in der PDF-Datei unter dem FAQ-Punkt "Eignungsprüfungen Musiktheorieklausur Klassik ".
    Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Geprüft werden hier Blattsingen (Singen eines vorgegebenen Melodieausschnitts und spontanes zu Ende-Führen dieser Melodie), Intervalle (enge und weite Lage), Akkorde (Dreiklänge, Septakkorde), kurze Kadenzen/Harmoniefolgen sowie die Analyse eines kurzen Werkausschnitts (Form und Harmonik).

  • Für alle Bewerber*innen ist grundsätzlich bei der ersten Bewerbung über das Online-Portal eine Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig, für jede weitere Bewerbung über das Online-Portal 30,00 €.

    Die Gebühr für die Eignungsprüfung ist über das Online-Portal bei der Bewerbung zu begleichen.

  • Ja, du kannst dich für mehr als einen Studiengang bewerben und wir freuen uns über jede Bewerbung.

    Bitte beachte hierfür die Höhe der Gebühr für die Eignungsprüfungen unter dem FAQ "Wie hoch ist die Gebühr für die Eignungsprüfung?".

  • Bewerbungen für die Hochbegabtenförderung müssen ebenfalls über das Online-Portal eingereicht werden.

  • Nein, das Sprachzerfitikat ist erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation auf dem geforderten Niveau vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.

  • Für Bachelor-, Masterstudiengänge und Meisterklasse:

    • Es werden ausschließlich Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) in Deutsch entsprechen.
    • Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau ist zur Immatrikulation vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
    • Folgende Nachweise über die in den jeweiligen Studiengängen geforderten Sprachkenntnisse sind vorzulegen:
      Künstlerisch Künstlerisch-pädagogisch
    Bachelor B2 C1
    Master

    B1

    B2 (nur bei MA Korrepetition vokal)

    C1
    Meisterklasse B1 -
    • Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
    • Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen sind nicht ausreichend. Es muss eine Sprachprüfung abgelegt worden sein.
    • Die Sprachprüfung muss in den vier Kategorien Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abgelegt werden.
    • Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen deutschsprachigen Schulabschluss im deutschsprachigen Europa erworben oder ein deutsches Abitur an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben, werden von der Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse befreit.

    Nur relevant für den Master Interdisciplinary Music Research:

    • Vorlage eines Sprachzertifikats mit mindestens der Stufe B2
    • Es werden ausschließlich Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) in Englisch entsprechen.
    • Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau ist zur Immatrikulation vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
    • Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
    • Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen sind nicht ausreichend. Es muss eine Sprachprüfung abgelegt worden sein.
    • Die Sprachprüfung muss in den vier Kategorien Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abgelegt werden.
    • Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen englischsprachigen Schulabschluss nachweisen, werden von der Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse befreit.
  • Das Hochladen von Videos ist nicht erforderlich.

    Nach Prüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit erhälst du eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Die Eignungsprüfungen (außer Master IOS und Master KPA) finden vom 6. Mai bis 24. Mai 2024 in Präsenz statt.

  • Nach Prüfung deiner Bewerbung erhälst Du per E-Mail Informationen zum weiteren Verfahren. Bis dahin bitten wir von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen (mündliche Auskünfte haben keinerlei rechtsverbindlichen Charakter). Bitte sieh von Anfragen per Telefon oder E-Mail ab, da zum persönlichen Bewerbungsverfahren keinerlei Auskünfte erteilt werden können.

  • Alle in Deutschland Studierenden benötigen für die Immatrikulation eine Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung über Ihren Versicherungsstatus bzw. Nichtversicherungspflicht.

    Bitte fordere bei deiner oder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl eine digitale Meldung über deinen Versicherungsstatus bzw. Nichtversicherungspflicht an.

    Eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung oder die Vorlage einer Versichertenkarte sind nicht ausreichend.

    Wenn du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchtest, ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erforderlich.

Leben in Nürnberg

Was hat Nürnberg für Studierende zu bieten?


Internationales Opernstudio Nürnberg

Die Bewerbungen für das Internationale Opernstudio Nürnberg, das die Hochschule für Musik Nürnberg zusammen mit dem Staatstheater Nürnberg unterhält, sind direkt ans Staatstheater zu richten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.staatstheater-nuernberg.de/content/internationales-opernstudio-nuernberg