Allgemeines
Die Mitglieder der folgenden Gremien werden in Allg. Hochschulwahlen bestimmt:
- die Vertreterinnen und Vertreter im Senat (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BayHSchG) sowie
- die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im studentischen Konvent (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayHSchG)
Die Wahl
- der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- der Vertreterin oder des Vertreters der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- der Vertreterin oder des Vertreters der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
findet alle zwei Jahre statt, die studentischen Vertreter in den Gremien werden jährlich neu gewählt.
Bekanntmachung des Ergebnisses der im Sommersemester 2020 durchgeführten Wahl der Vertreterinnen und Vertreter im Senat und im Studentischen Konvent der Hochschule für Musik Nürnberg für die Amtszeit ab 01. Oktober 2020