Friedrich Nietzsche (1844–1900)
Erstklassige Künstler brauchen erstklassige Studienbedingungen.
Unterstützen Sie unseren künstlerischen Nachwuchs auf seinem Weg an die internationale Spitze!
Erleben Sie musikalische Aufführungen im Kreise Gleichgesinnter und knüpfen Sie Kontakte zu den Stars von morgen!
Zeigen Sie soziales Engagement, indem Sie Patenschaften für Studierende übernehmen.
Engagieren Sie sich! Es zahlt sich aus: Gutes zu tun und junge Menschen zu fördern bereitet Freude!
Prof. Lucius A. Hemmer, Vorsitzender
Dr. Dieter Bouhon, ständiger Vertreter des Vorsitzenden
Prof. Wolfgang Manz, Leiter des Förderausschusses
Mathias Bauer, Schatzmeister
Anna Körber, Kontakterin zur Hochschule für Musik
Dr. Ursula Adamski-Störmer, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Foto des neuen Vorstands (credit: Sören Balendat) mit Hochschulpräsident Prof. Christoph Adt (Mitte oben) als gern gesehener Gast. Herr Dr. Bouhon konnte zum Fototermin leider nicht anwesend sein und fehlt daher auf dem Bild.
Die Gesellschaft der Förderer der Hochschule für Musik Nürnberg e.V. begleitet die jüngste staatliche Musikhochschule Deutschlands seit ihrer Gründung im Jahr 2008. Durch Ihren Mitgliedsbeitrag von derzeit 75,– Euro jährlich bieten Sie Studentinnen und Studenten bestmögliche Unterstützung für ein erfolgreiches Studium. Gleichzeitig tragen Sie zu einem florierenden, international wettbewerbsfähigen Hochschulstandort bei und fördern die Metropolregion Nürnberg. Etwa 250 Mitglieder engagieren sich bereits in unserer Gesellschaft. Werden auch Sie Mitglied in der Gesellschaft der Förderer der Hochschule für Musik Nürnberg e.V.!
Prof. Lucius A. Hemmer
Vorsitzender
c/o Nürnberger Symphoniker
Bayernstr. 100
90471 Nürnberg
Telefon 0911/47401-43
Mobil 0171 2618190
LH(x)nuernbergersymphoniker.de
Download Flyer (pdf) mit Aufnahmeantrag
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise!
Sie möchten einen Antrag auf Förderung stellen? Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen sowie die Informationen zum Datenschutz.
Bitte beachten Sie, dass Anträge zur Förderung nur dann bewilligt werden, wenn Sie die hier zur Verfügung gestellte Antragsformular nutzen!