Die folgenden häufig gestellten Fragen und ihre Antworten werden laufend aktualisiert, sollte es Änderungen geben. Bitte prüfen Sie darum regelmäßig, ob es Aktualisierungen gab. Die Aktualisierungen werden mit dem entsprechenden Datum gekennzeichnet. Alle Hochschulangehörigen werden auch weiterhin per E-Mail informiert, bitte prüfen Sie regelmäßig Ihre Postfächer.
Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2021
Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis zunächst einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021 sind keinerlei Lehrveranstaltungen in Präsenz möglich. Der Unterricht muss in diesem Zeitraum ausschließlich in digitaler Form stattfinden. Im gleichen Zeitraum ist der Übebetrieb in den Räumen der Hochschule entgegen unserer ursprünglichen Planungen nicht möglich. Die Hochschule darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen betreten werden (z. B. Abholen von Instrumenten, Materialien oder persönlichen Gegenständen).
Vom Betreten der Hochschule sind Personen ausgeschlossen, die
Von der zweiten bzw. dritten Variante nicht erfasst sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der Hochschulleitung vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Vorlage an die Hochschulleitung vorgenommen worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein sog. „Antikörpertest“ nicht ausreichend ist.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter Quarantäne gestellt wurden, müssen primär Tele- oder Heimarbeit wahrnehmen (sofern sie dienst- bzw. arbeitsfähig sind).
Es steht allen Personen mit Wohnsitz in Bayern ein COVID-19-Testzentrum am Albrecht Dürer Airport zur Verfügung. Das Testzelt befindet sich auf dem Parkplatz P7 und wird von der Firma Ecolog Deutschland GmbH betrieben. Die Tests sind für die Nutzer kostenfrei. Geöffnet hat das Testzentrum Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr. Weitere Infos telefonisch unter 0911/ 231-10644 (Bürgertelefon) oder im Internet unter www.nuernberg.de.
Eine Terminvereinbarung ist möglich unter: https://www.ecocare.center/nuernberg/
Den Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder nimmt die Hochschule sehr ernst. Die Hochschule wird daher alles dafür tun, ihre Mitglieder zu schützen. Für allgemeine Risikogruppen werden Vorkehrungen allgemeiner Art getroffen werden, die rechtzeitig kommuniziert werden. Im Ürbigen sind die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen sehr individuell und von Person zu Person unterschiedlich. Hier müssen Regelungen für den Einzelfall abgewogen und umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die betroffenen Personen rechtzeitig beim Kristenstab melden.
Die weltweite Corona-Krise ist eine neue Situation, wie sie keiner von uns schon erlebt hat. Das kann bei uns allen zu Unsicherheit und zu menschlichen Problemen führen, bei denen wir auf Hilfe von anderen angewiesen sind. Dabei kann es zum Beispiel um Ängste gehen, Einsamkeit, Probleme in der Familie oder bei der Bewältigung des Studiums. Wir möchten Sie auf zwei Beratungsangebote hinweisen, die Sie in Nürnberg wahrnehmen können:
Die Bibliothek muss bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
Für die Ausleihe ist ein Abholservice aus den Schließfächern in Raum H. 13 eingerichtet.Rückgaben bitte ausschließlich in die Rückgabebox in Raum H. 13.
Außerdem bietet die Bibliothek einen Elektronischen Lieferservice an.
Die Cafeteria bleibt im Zeitraum vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 geschlossen.
Bis auf weiteres finden die Sitzungen der Hochschulgremien ausschließlich via Videokonferenzen statt. Eine Lockerung der Regelung ist abhängig von den ministeriellen Vorgaben.
Die Verwaltung der Hochschule für Musik Nürnberg arbeitet auch in Corona-Zeiten nahezu uneingeschränkt weiter. Allerdings kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten daher von telefonischen Anfragen abzusehen. Die Öffnungszeiten der Verwaltung entfallen.
Krisenstab:
Präsident Christoph Adt
Vizepräsidentin Susanne Kelling
Kanzlerin Claudia Döring
Vizepräsident Rainer Kotzian
Referentin der Hochschulleitung Anna Körber
Corona-Beauftragter Michael Angene
Technischer Leiter Alois Kaufmann
Alle Hochschulmitglieder erhalten unaufgefordert umfassende Informationen zum Studien- und Prüfungsbetrieb sowie zu internen Regelungen per E-Mail an das persönliche Postfach (*(x)hfm-nuernberg.de). Bitte prüfen Sie Ihr persönliches Postfach regelmäßig.
Studierende und Lehrende können sich mit der Pforte in Verbindung setzen, um eigene Instrumente oder eigene Gegenstände aus den Räumlichkeiten abzuholen.
Dienstreisen dürfen nur genehmigt werden, wenn sie zwingend notwendig sind. Nach Möglichkeit sind Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen.
Die Abgabefrist für KPA Bachelor- und Masterarbeiten, die für das Sommersemester 2021 angemeldet wurden, wird pauschal bis zum 30.09.2021 verlängert (PA Beschluss vom 21.12.2020).
Der Abgabetermin für den Praktikumsbericht wurde auf den 30.09.2020 verschoben.
Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis zunächst einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021 sind keinerlei Lehrveranstaltungen in Präsenz möglich. Der Unterricht muss in diesem Zeitraum ausschließlich in digitaler Form stattfinden. Im gleichen Zeitraum ist der Übebetrieb in den Räumen der Hochschule entgegen unserer ursprünglichen Planungen nicht möglich. Die Hochschule darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen betreten werden (z. B. Abholen von Instrumenten, Materialien oder persönlichen Gegenständen).
Eine Handreichung zur digital gestützten Lehre finden Sie hier: Handreichung zur digital gestützten Lehre (8.1).
Die Neuerungen:
Die Lehrenden werden gebeten, bei der Erarbeitung von Online-Materialien auf den Workload für die Studierenden zu achten, damit diese ausreichend Zeit für die Bearbeitung der verschiedentlichen Aufgaben haben.
Eine Bitte möchte noch einmal an alle Lehrenden: bitte versuchen Sie weiterhin, Ihren Unterricht (auch den Einzelunterricht) möglichst nach dem regulären Stundenplan zu richten bzw. so mit den Studierenden abzusprechen, dass sie auch die weiteren Pflichtveranstaltungen besuchen können. Es werden vermehrt Probleme sowohl von Lehrenden als auch Studierenden an mich herangetragen, dass durch Blockveranstaltungen zum Nach- und Vorholen von Unterricht während der Woche aber auch durch Einzelunterrichtsverlegungen Überschneidungen entstehen. Dankeschön.
Studierende der HfM Nürnberg, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten, werden ermutigt, sich mit einem Antrag um eine finanzielle Soforthilfe aus diesem Fonds zu bewerben.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an anna.koerber(x)hfm-nuernberg.de mit den folgenden Unterlagen:
Bei einer mittelfristig erfolgreichen Einwerbung von finanziellen Mitteln für den Coronafonds, werden die Soforthilfen monatlich beantragt werden können. Der Coronafonds wird individuell berechnet und in der Regel zum Monatsende ausgezahlt.
Für den nächsten Bewilligungszeitraum können Anträge noch bis zum 20. Januar 2021 eingereicht werden.
Das Deutsche Studentenwerk hat Antworten auf vielfältige Fragen z. B. zum Verlust des Nebenjobs, zu Mietkosten oder Studienkrediten zusammengestellt:
Studieren in der Pandemie: FAQs für Studierende des deutschen Studentenwerks
Auch das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg bietet aktuelle Informationen rund um das Thema BaFöG:
Fragen und Antworten zum BAföG
Überbrückungshilfe:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters wieder ein. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten – und das bis zum Ende des Wintersemesters. Damit wollen wir Studierenden helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten oder die Unterstützung ihrer Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen.
Das Instrument der Überbrückungshilfe hat sich in den Monaten von Juni bis September bewährt. Ich danke dem Deutschen Studentenwerk und den Studierenden- bzw. Studentenwerken, dass sie wieder die Umsetzung übernehmen. Wir haben für die Beantragung und die Prüfung in den Studierenden- und Studentenwerken Anpassungen mit Blick auf die Dauer der Pandemiesituation und einige Erleichterungen vorgesehen. So können alle, auch Erstsemester, bei Bedarf unbürokratisch ihre pandemiebedingte Notlage nachweisen.
Diese Form der Nothilfe hatten wir zunächst ausgesetzt, weil im Sommer deutlich weniger Anträge eingegangen waren, in der eine pandemiebedingte Notlage nachgewiesen werden konnte. Durch den Teil-Lockdown werden nun vermutlich wieder Einkünfte für Studierende wegfallen. Deshalb haben wir entschieden, dass die Unterstützung über den November hinaus auf das ganze Wintersemester ausgedehnt wird. Auch bei der durchgängig verfügbaren zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende - dem bewährten KfW-Studienkredit – gibt es eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.
Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt das BAföG. Wir haben in dieser Legislaturperiode und in der Pandemie schon viele Verbesserungen und Erleichterungen vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Studierenden im Schnitt höhere Förderung erhalten. Daher empfehle ich Betroffenen, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf unsere Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.
Dass sich unsere gemeinsamen Anstrengungen mit den Hochschulen auszahlen, zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) unter mehr als 28.000 Studierenden. Mich freut besonders, dass trotz der Corona-Pandemie die Studierenden nicht häufiger über einen Studienabbruch nachdenken als noch vor vier Jahren. Ein Großteil der Veranstaltungen konnte stattfinden, natürlich digital. Der Pragmatismus und die Kreativität, mit denen Hochschulen, Lehrende und Studierende die Lehre in der Pandemiezeit umgekrempelt haben, ermutigen mich. Die Hochschulen haben in dieser Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Diesen Weg müssen wir jetzt gemeinsam weitergehen, um das Beste aus der Situation zu machen.“
Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt:
„Erneut stehen die Studenten- und Studierendenwerke bereit, um Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen – auch wenn der Beginn eines Wintersemesters für die BAföG-Ämter und viele weitere Arbeitsbereiche der Studentenwerke Hochkonjunktur bedeutet und ihre Arbeitskapazitäten voll beansprucht. Aber sie wollen und können helfen. Gerade in dieser Pandemie zeigt sich, wie systemrelevant die Studenten- und Studierendenwerke sind, und wie ernst sie ihren staatlichen Sozialauftrag nehmen, die Studierenden zu fördern. Die Beschäftigten der Studenten- und Studierendenwerke verdienen Anerkennung und Respekt.“
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, erklärt:
„Wir freuen uns über die Entscheidung des Ministeriums, den KfW-Studienkredit bis zum Ende des Jahres 2021 zinslos zu stellen. Die hohe Nachfrage zeigt, wie wichtig diese Maßnahme ist, um Studienabbrüche aufgrund der Corona-Pandemie zu verhindern. Die Verlängerung der zinslosen Phase gibt vielen jungen Menschen die notwenige Planungssicherheit, auch über die aktuelle Krise hinaus. Es ist in unser aller Interesse, dass Studierende sich weiterhin voll auf ihr Studium fokussieren können.“
Hintergrund:
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wird ab November für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.
Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20.11. wieder möglich. Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de
Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Weitere wesentliche Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Für die Überbrückungshilfe wurde schon im Frühjahr der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits bis zum 31.März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch ausländische Studierende – aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten –in Anspruch nehmen.
Das Darlehen wurde für alle Darlehensnehmer zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wird nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.
Es gilt das bewährte Antragsverfahren. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro.
Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.
Weitere Informationen:
FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
Nach Lektüre der FAQ beantwortet die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe flankierend die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Alle hauptamtlich Lehrenden sind dienstlich dazu verpflichtet und auch die Lehrbeauftragten sind aufgerufen, online-Angebote zu entwickeln und spätestens zum Semesterbeginn am 20.04. umzusetzen.
Es ist klar, dass Lehrveranstaltungen, die interaktives künstlerisches Zusammenwirken von zwei und mehr Personen erfordern, kaum „eins zu eins“ online umgesetzt werden können. Hier empfehlen wir, die nächsten Wochen auch dafür zu nutzen, digitale Lehr- und Lernmaterialen herzustellen und zu erproben. Kreative und experimentelle Herangehensweisen sind willkommen.
Es sollte unbedingt dem regulären, bisher geplanten Stundenplan für Präsenzunterricht gefolgt werden. Ansonsten wären die anfallenden Überschneidungen nicht koordinierbar. Dies gilt insbesondere für alle Gruppenunterrichte.
Eine Handreichung zur digital gestützten Lehre finden Sie hier: Handreichung zur digital gestützten Lehre (8.1).
Die Neuerungen:
Die Lehrenden werden gebeten, bei der Erarbeitung von Online-Materialien auf den Workload für die Studierenden zu achten, damit diese ausreichend Zeit für die Bearbeitung der verschiedentlichen Aufgaben haben.
Eine Bitte möchte noch einmal an alle Lehrenden: bitte versuchen Sie weiterhin, Ihren Unterricht (auch den Einzelunterricht) möglichst nach dem regulären Stundenplan zu richten bzw. so mit den Studierenden abzusprechen, dass sie auch die weiteren Pflichtveranstaltungen besuchen können. Es werden vermehrt Probleme sowohl von Lehrenden als auch Studierenden an mich herangetragen, dass durch Blockveranstaltungen zum Nach- und Vorholen von Unterricht während der Woche aber auch durch Einzelunterrichtsverlegungen Überschneidungen entstehen. Dankeschön.
Sollten Sie Unterstützung für die Realisierung der digital gestützten Lehre benötigen, wenden Sie sich bitte an den Vizepräsidenten für Lehre, Prof. Rainer Kotzian. Es wäre wünschenswert, wenn die Studienbereichsverantwortlichen koordinieren und mehrfach auftretende Fragen zur Weiterleitung sammeln könnten.
Die Hochschule für Musik Nürnberg begrüßt den Einsatz von studentischen Hilfskräften zur Unterstützung der digitalen Lehre ausdrücklich. Die Lehrenden sind angehalten, entsprechende Anträge per Mail inkl. Namensvorschlag an die Personalabteilung zu senden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Handreichung "Digital gestützte Lehre".
Erfolgt die Umstellung auf Onlineangebote in der Gestalt, dass eine als Präsenzlehrveranstaltung geplante Lehrveranstaltung gefilmt und online bereitgestellt wird, dann werden die so geleisteten Lehrveranstaltungen entsprechend einer Präsenzveranstaltung vergütet.
Im Fall der Verlegung der Lehrveranstaltung innerhalb des Semesters kann der Lehrauftrag in aller Regel weiterhin auftragsgemäß erfüllt und (ggf. zu einem späteren Zeitpunkt) vergütet werden.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Nein, es ist keine über das reguläre Procedere hinausgehende Dokumentation erforderlich.
Ab sofort sollen alle Möglichkeiten des Homeoffice noch intensiver genutzt werden. Persönliche Kontakte müssen auf das absolute Mindestmaß reduziert werden.
Ab Montag, 21. Dezember ist gemäß des eingangs erwähnten Ministerialschreibens die Dienstpflicht für die Mitarbeiter_innen der Dienststelle und damit auch der Verwaltung aufgehoben. Mit dieser Regelung ist auch die Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen für berufliche Zwecke aufgehoben. Das bedeutet, dass ein Dienst in den Räumen der Hochschule nur in begründeten Einzelfällen möglich ist. Hierfür ist eine besondere Bescheinigung erforderlich. Diese können Mitarbeiter_innen erhalten, die für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Hochschule benötigt werden. Dies kann z. B. für das Pfortenpersonal, für Mitarbeiter_innen des technischen Dienstes/Hausdienstes und des Sachgebiets Haushalt der Fall sein. Die Bescheinigungen werden auf Antrag mit entsprechender Begründung gegebenenfalls von Herrn Angene ausgestellt.
Die Aufhebung der Dienstpflicht bedeutet, dass keine Arbeit in den Räumen der Hochschule erfolgen kann, mit der Ausnahme des oben genannten Mitarbeiterkreises. Die Alternativen sind:
Mit der Aufhebung der Dienstpflicht ist keine bezahlte zusätzliche Freistellung verbunden. Es ist von einer der drei genannten Alternativen Gebrauch zu machen.
Wir wollen unsere Studierenden schnell und pragmatisch unterstützen und bitten Sie dafür um Ihre solidarische Mithilfe in Form einer Spende in unseren Coronafonds, den wir über ein Spendenkonto der Gemeinde St. Jobst in Nürnberg eingerichtet haben. Jede Unterstützung hilft! Weitere Informationen können dem Spendenaufruf entnommen werden.
Bis auf Weiteres finden keine öffentlichen Konzerte und Aufführungen statt – weder in den Sälen der Hochschule noch an externen Spielstätten. Der Zutritt zu den Gebäuden ist Besucherinnen und Besuchern zur Zeit nicht gestattet.
Wir prüfen derzeit, ob und welche Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können.
Lieferungen können zu den bestehenden Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr) und unter Beachtung der bestehenden Hygienemaßnahmen an der Pforte abgegeben werden.
Im Dezember 2020 und Januar 2021 ist die Pforte wie folgt besetzt: