Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Eine Benachteiligung liegt aber auch vor, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden. (Leitfaden Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014a: 8).
Bedeutung
Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals bzw. einer geschützten sozialen Kategorie, wie beispielsweise des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und rassistischen Zuschreibungen, des Alters, einer Behinderung oder einer chronischer Erkrankung, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, oder der sozialen Herkunft bzw. des sozialen Status ohne sachliche Rechtfertigung.
Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv oder der Vorsatz (Absicht, Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis etc.).
Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt
Mit der am 23. Juli 2020 beschlossenen „Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt“ setzt die Hochschulleitung ein Signal für den aktiven Umgang mit dem Thema Diskriminierung an der Hochschule für Musik Nürnberg. Die Richtlinien dienen dem Schutz, der Aufklärung und der Sensibilisierung aller Hochschulmitglieder und enthalten neben ersten Handlungsmöglichkeiten für Betroffene (z. B. Beschwerdeverfahren) auch hochschulinterne und externe Anlaufstellen und Beratungsangebote.
Nein heißt Nein
Auch (sexuelle) Belästigungen stellen eine Diskriminierungsform dar. Erfahren Sie über folgende Seite über Handlungsmöglichkeiten, Beratungsstellen und die Position der Hochschule für Musik.