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Formulare zum download:

Antrag Beurlaubung
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Antrag Exmatrikaulation




Allgemeine Studieninformationen A-Z
Beurlaubung Beurlaubungen werden für jeweils ein Semester ausgesprochen und sollen insgesamt zwei Semester nicht überschreiten. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände können Beurlaubungen über zwei Semester hinaus vorgenommen werden. Zeiten des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs sind auf die Höchstdauer nicht anzurechnen. Während der Beurlaubung können Studienleistungen nicht erbracht werden. Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:
- eigene Krankheit,
- studiengangbezogenes Auslandsstudium bzw. studiengangbezogener Auslandsaufenthalt,
- Wehr- oder Ersatzdienst,
- Mutterschutz (Schwangerschaft).
Andere Gründe können nur nach strenger Prüfung anerkannt werden. Wirtschaftliche Schwierigkeiten können in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt werden. Anträge auf Beurlaubung müssen fristgerecht (siehe Zeittafel) und formlos schriftlich beim Studentensekretariat eingereicht werden. Die Gründe sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Diplomarbeit Informationen zur Erstellung einer Diplomarbeit finden Sie hier.
Exmatrikulation Ein Student ist zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem er die Abschlussprüfung bestanden hat. Soll das Studium an einer anderen Hochschule fortgesetzt werden, muss die Exmatrikulation vor Beginn des neuen Semesters beantragt werden. Auf Wunsch wird eine Studienzeitbescheinigung ausgestellt. Im übrigen bestimmt sich die Exmatrikulation nach Art. 49 BayHSchG.
Immatrikulation An der Hochschule für Musik Nürnberg kann das Studium jeweils nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden. Die Immatrikulation soll der Studienbewerber nach bestandener Eignungsprüfung oder nach Hochschulwechsel fristgerecht (siehe Zeittafel) im Studentensekretariat persönlich oder eine von ihm bevollmächtigte Person vornehmen und dabei folgende Unterlagen vorlegen:
- gültiger Pass oder Personalausweis,
- Nachweis über das Vorliegen oder die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht,
- Nachweis über den eingezahlten Studienbeitrag (300 € )
- Nachweis über den eingezahlten Studentenwerkbeitrag (42 €)
- ausländische Studenten haben ergänzend die Aufenthaltsgenehmigung mit der Berechtigung zum Studium nachzuweisen
Jungstudierende Studienbewerber, die nur eine Hauptfachveranstaltung mit höchstens vier Wochenstunden Unterricht besuchen wollen, werden nach bestandener Eignungsprüfung als Jungstudierende immatrikuliert. Ein Studienabschluss kann nicht erreicht werden. Der Jungstudierende ist nicht berechtigt, an Prüfungen teilzunehmen.

Nur wer gleichzeitig Schüler an einer gemeinbildenden Schule ist, kann den Status des Jungstudierenden erhalten. Die Immatrikulation muss formlos schriftlich und fristgerecht erfolgen. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres fallen für die Jungstudierenden Gebühren in Höhe von 100 € pro Semester an.

Mitwirkungspflicht Studierende sind verpflichtet, dem Studentensekretariat unverzüglich eine Änderung des Namens, des Familienstandes und der Anschrift mitzuteilen.
Praktikum Die Studierenden der musikpädagogischen Studiengänge müssen im Verlauf ihres Studiums zwei Praktika absolvieren. Informationen zum Unterrichts- bzw. Orientierungspraktikum erhalten sie hier
Rückmeldung Studierende, die an der Hochschule für Musik Nürnberg immatrikuliert sind und ihr Studium hier fortsetzen wollen, müssen sich jedes Semester zurückmelden. Das persönliche Erscheinen ist zur Rückmeldung nicht erforderlich. Die Rückmeldung wird durch fristgerechte Zahlung des Studentenwerk- und Studienbeitrags in Höhe von insgesamt 342 € mittels der vorgefertigten Überweisungsträger (erhältlich im Studentensekretariat) beantragt. Die Fristen (siehe Zeittafel) sind für die Studierenden verbindlich.
Studentengemeinden

Evangelische Hochschulgemeinde  
Katholische Hochschulgemeinde

Studentenwerk Das Studentenwerk engagiert sich für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Förderung der Studierenden.
Studien- und Fachprüfungsordnungen Die Studien- und Fachprüfungsordnungen liegen im Studentensekretariat und beim Studentischen Konvent zur Einsicht aus. Die aktuellen Fassungen sind auch online erreichbar.
Studienbeginn und Semesterzählung Studienbewerber, die noch nicht an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren (Studienanfänger) oder für ein nach der jeweiligen Studien- bzw. Fachprüfungsordnung fachlich nicht entsprechendes Studium immatrikuliert waren (Fachwechsler), werden für das erste Fachsemester des gewählten Studiengangs immatrikuliert. Legt ein Studienbewerber oder ein bereits immatrikulierter Student einen Anrechnungsbescheid der zuständigen Stelle vor, wird davon abweichend die Fachsemesterzahl entsprechend festgesetzt.
Studienbeitrag An der Hochschule für Musik Nürnberg werden ab dem Wintersemester 2007/08 Studienbeiträge erhoben (siehe hierzu Studienbeiträge).
Studiengangwechsel Bei Wechsel des Studiengangs ist die fristgerechte Anmeldung (siehe Zeittafel) zur Eignungsprüfung erforderlich.
Zulassung Als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg ist der Nachweis der künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang zu erbringen. Die künstlerische Eignung wird im Rahmen von Eignungsprüfungen festgestellt, die die Hochschule jeweils im Mai/Juni jeden Jahres durchführt. Besonderheiten für die Zulassung und die Anforderungen für die künstlerische Eignung in den einzelnen Studiengängen sind dem im Studentensekretariat der Hochschule erhältlichen Informationsmaterial zu entnehmen. Nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen wird über die Zuteilung eines Studienplatzes entschieden. Die endgültige Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg wird dem Studienbewerber schriftlich mitgeteilt.
 
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