| Allgemeine
Studieninformationen A-Z |
| Beurlaubung |
Beurlaubungen werden für
jeweils ein Semester ausgesprochen und sollen insgesamt zwei
Semester nicht überschreiten. Nur bei Vorliegen besonderer
Umstände können Beurlaubungen über zwei Semester
hinaus vorgenommen werden. Zeiten des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs
sind auf die Höchstdauer nicht anzurechnen. Während
der Beurlaubung können Studienleistungen nicht erbracht
werden. Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:
- eigene Krankheit,
- studiengangbezogenes Auslandsstudium bzw. studiengangbezogener
Auslandsaufenthalt,
- Wehr- oder Ersatzdienst,
- Mutterschutz (Schwangerschaft).
Andere Gründe können nur nach strenger Prüfung
anerkannt werden. Wirtschaftliche Schwierigkeiten können
in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt werden. Anträge
auf Beurlaubung müssen fristgerecht (siehe
Zeittafel) und formlos schriftlich beim Studentensekretariat
eingereicht werden. Die Gründe sind durch entsprechende
Nachweise zu belegen. |
| Diplomarbeit |
Informationen zur Erstellung
einer Diplomarbeit finden Sie
hier. |
| Exmatrikulation |
Ein Student ist zum Ende
des Semesters exmatrikuliert, in dem er die Abschlussprüfung
bestanden hat. Soll das Studium an einer anderen Hochschule
fortgesetzt werden, muss die Exmatrikulation vor Beginn des
neuen Semesters beantragt werden. Auf Wunsch wird eine Studienzeitbescheinigung
ausgestellt. Im übrigen bestimmt sich die Exmatrikulation
nach Art. 49 BayHSchG. |
| Immatrikulation |
An der Hochschule für
Musik Nürnberg kann das Studium jeweils nur zu Beginn
des Wintersemesters aufgenommen werden. Die Immatrikulation
soll der Studienbewerber nach bestandener Eignungsprüfung
oder nach Hochschulwechsel fristgerecht (siehe Zeittafel)
im Studentensekretariat persönlich oder eine von ihm
bevollmächtigte Person vornehmen und dabei folgende Unterlagen
vorlegen:
- gültiger Pass oder Personalausweis,
- Nachweis über das Vorliegen oder die Befreiung von
der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht,
- Nachweis über den eingezahlten Studienbeitrag (300
€ )
- Nachweis über den eingezahlten Studentenwerkbeitrag
(42 €)
- ausländische Studenten haben ergänzend die Aufenthaltsgenehmigung
mit der Berechtigung zum Studium nachzuweisen
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| Jungstudierende |
Studienbewerber, die nur
eine Hauptfachveranstaltung mit höchstens vier Wochenstunden
Unterricht besuchen wollen, werden nach bestandener Eignungsprüfung
als Jungstudierende immatrikuliert. Ein Studienabschluss kann
nicht erreicht werden. Der Jungstudierende ist nicht berechtigt,
an Prüfungen teilzunehmen.
Nur wer gleichzeitig Schüler an einer gemeinbildenden
Schule ist, kann den Status des Jungstudierenden erhalten.
Die Immatrikulation muss formlos schriftlich und fristgerecht
erfolgen. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres fallen für
die Jungstudierenden Gebühren in Höhe von 100
€ pro Semester an. |
| Mitwirkungspflicht |
Studierende sind verpflichtet,
dem Studentensekretariat unverzüglich eine Änderung
des Namens, des Familienstandes und der Anschrift mitzuteilen. |
| Praktikum |
Die Studierenden der musikpädagogischen
Studiengänge müssen im Verlauf ihres Studiums zwei
Praktika absolvieren. Informationen zum Unterrichts- bzw.
Orientierungspraktikum erhalten sie hier |
| Rückmeldung |
Studierende, die an der Hochschule
für Musik Nürnberg immatrikuliert sind und ihr Studium
hier fortsetzen wollen, müssen sich jedes Semester zurückmelden.
Das persönliche Erscheinen ist zur Rückmeldung nicht
erforderlich. Die Rückmeldung wird durch fristgerechte
Zahlung des Studentenwerk- und Studienbeitrags in Höhe
von insgesamt 342 € mittels der vorgefertigten Überweisungsträger
(erhältlich im Studentensekretariat) beantragt. Die Fristen
(siehe Zeittafel)
sind für die Studierenden verbindlich. |
| Studentengemeinden |
Evangelische
Hochschulgemeinde
Katholische Hochschulgemeinde |
| Studentenwerk |
Das Studentenwerk
engagiert sich für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle
und gesundheitliche Förderung der Studierenden. |
| Studien-
und Fachprüfungsordnungen |
Die Studien-
und Fachprüfungsordnungen liegen im Studentensekretariat
und beim Studentischen Konvent zur Einsicht aus. Die aktuellen
Fassungen sind auch online
erreichbar. |
| Studienbeginn
und Semesterzählung |
Studienbewerber, die noch
nicht an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren
(Studienanfänger) oder für ein nach der jeweiligen
Studien- bzw. Fachprüfungsordnung fachlich nicht entsprechendes
Studium immatrikuliert waren (Fachwechsler), werden für
das erste Fachsemester des gewählten Studiengangs immatrikuliert.
Legt ein Studienbewerber oder ein bereits immatrikulierter
Student einen Anrechnungsbescheid der zuständigen Stelle
vor, wird davon abweichend die Fachsemesterzahl entsprechend
festgesetzt. |
| Studienbeitrag |
An der Hochschule für
Musik Nürnberg werden ab dem Wintersemester 2007/08 Studienbeiträge
erhoben (siehe hierzu Studienbeiträge). |
| Studiengangwechsel |
Bei Wechsel des Studiengangs
ist die fristgerechte Anmeldung (siehe
Zeittafel) zur Eignungsprüfung erforderlich. |
| Zulassung |
Als Voraussetzung für
die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik
Nürnberg ist der Nachweis der künstlerischen Eignung
für den gewählten Studiengang zu erbringen. Die
künstlerische Eignung wird im Rahmen von Eignungsprüfungen
festgestellt, die die Hochschule jeweils im Mai/Juni jeden
Jahres durchführt. Besonderheiten für die Zulassung
und die Anforderungen für die künstlerische Eignung
in den einzelnen Studiengängen sind dem im Studentensekretariat
der Hochschule erhältlichen Informationsmaterial zu entnehmen.
Nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen wird über
die Zuteilung eines Studienplatzes entschieden. Die endgültige
Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg
wird dem Studienbewerber schriftlich mitgeteilt. |
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