Beurlaubungen werden für jeweils ein Semester ausgesprochen und sollen insgesamt zwei Semester nicht überschreiten. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände können Beurlaubungen über zwei Semester hinaus vorgenommen werden, z. B. sind Zeiten des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs nicht auf die Höchstdauer anzurechnen. Während der Beurlaubung können Studienleistungen und Prüfungen nicht erbracht werden. Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:
- eigene Krankheit,
- studiengangbezogenes Auslandsstudium bzw. studiengangbezogener Auslandsaufenthalt,
- Wehr- oder Ersatzdienst,
- Mutterschutz (Schwangerschaft).
Andere Gründe können nur nach strenger Prüfung anerkannt werden. Finazielle Gründe können nicht anerkannt werden. Anträge auf Beurlaubung müssen fristgerecht (siehe Zeittafel) und schriftlich beim Studentensekretariat eingereicht werden. Die Gründe sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Hinweise zur Erstellung einer Diplomarbeit finden Sie hier.
Hier können Sie sich alle Formulare, die das Studium betreffen, herunterladen: Download Formulare
Ein Student ist zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem er die Abschlussprüfung bestanden hat. Soll das Studium an einer anderen Hochschule fortgesetzt werden, muss die Exmatrikulation vor Beginn des neuen Semesters beantragt werden. Auf Wunsch wird eine Studienzeitbescheinigung ausgestellt. Im übrigen bestimmt sich die Exmatrikulation nach Art. 49 BayHSchG.
An der Hochschule für Musik Nürnberg kann das Studium jeweils nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden. Die Immatrikulation muss der Studienbewerber nach bestandener Eignungsprüfung oder nach Hochschulwechsel fristgerecht (siehe Zeittafel) im Studentensekretariat persönlich vornehmen oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person vornehmen lassen und dabei folgende Unterlagen vorlegen:
- gültiger Pass oder Personalausweis,
- Nachweis über das Vorliegen oder die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht,
- Nachweis über den eingezahlten Studienbeitrag (300 € )
- Nachweis über den eingezahlten Studentenwerkbeitrag (42 €)
- Studierende ausländischer Herkunft haben ergänzend die Aufenthaltsgenehmigung mit der Berechtigung zum Studium nachzuweisen
Studienbewerber, die nur eine Hauptfachveranstaltung mit höchstens vier Wochenstunden Unterricht besuchen wollen, werden nach bestandener Eignungsprüfung als Jungstudierende immatrikuliert. Ein Studienabschluss kann nicht erreicht werden. Der Jungstudierende ist nicht berechtigt, an Prüfungen teilzunehmen.
Nur wer gleichzeitig Schüler an einer gemeinbildenden Schule ist, kann den Status des Jungstudierenden erhalten. Die Immatrikulation muss formlos schriftlich und fristgerecht (siehe Zeittafel) erfolgen. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres fallen für die Jungstudierenden Gebühren in Höhe von 100 € pro Semester an.
Studierende sind verpflichtet, dem Studentensekretariat unverzüglich eine Änderung des Namens, des Familienstandes und der Anschrift mitzuteilen.
Die Studierenden der musikpädagogischen Studiengänge müssen im Verlauf ihres Studiums zwei Praktika absolvieren. Informationen zum Unterrichts- bzw. Orientierungspraktikum erhalten sie hier.
Studierende, die an der Hochschule für Musik Nürnberg immatrikuliert sind und ihr Studium hier fortsetzen wollen, müssen sich jedes Semester zurückmelden. Das persönliche Erscheinen ist zur Rückmeldung nicht erforderlich. Die Rückmeldung wird durch fristgerechte Zahlung des Studentenwerk- und Studienbeitrags in Höhe von insgesamt 342 € mittels der vorgefertigten Überweisungsträger (erhältlich im Studentensekretariat) bzw. mittels Onlineüberweisung unter Angabe von Matrikelnummer und Namen auf folgendes Konto beantragt:
Staatsoberkasse Bayern in Landshut,
Kontonummer 4601190315,
Bayerische Landesbank München, BLZ 700 500 00
SWIFT: BYLADEMM
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
Die Fristen (siehe Zeittafel) sind für die Studierenden verbindlich.
Das Studentenwerk engagiert sich für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Förderung der Studierenden.
Die Studien- und Fachprüfungsordnungen können hier eingesehen werden. Sie liegen außerdem im Studentensekretariat und beim Studentischen Konvent zur Einsicht aus.
An der Hochschule für Musik Nürnberg werden seit dem Wintersemester 2007/08 Studienbeiträge erhoben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Wechsel des Studiengangs ist die fristgerechte Anmeldung (siehe Zeittafel) zur Eignungsprüfung erforderlich.
Als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg ist der Nachweis der künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang zu erbringen. Die künstlerische Eignung wird im Rahmen von Eignungsprüfungen festgestellt, die die Hochschule zwischen Mai und Oktober jeden Jahres durchführt. Nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen wird über die Zuteilung eines Studienplatzes entschieden. Die endgültige Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg wird dem Studienbewerber schriftlich mitgeteilt. Weitere Informationen zur Bewerbung/Zulassung finden Sie hier.
Öffnungszeiten
Montag: 9–12h und 14–16h
Dienstag: 9–12h
Mittwoch: 9–12h
Donnerstag: 9–14h
Freitag: 9–12h