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Das International Office

  • unterstützt und informiert Studierende und Lehrende bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes
  • berät und bietet Hilfestellung für ausländische Studierende
  • informiert und berät beispielsweise über das EU-Förderprogramm ERASMUS+ und den Stipendienprogrammen des DAAD
  • betreut im Rahmen von Austauschprogrammen zum einen Studierende die einen Auslandsaufenthalt planen, zum anderen ausländische Studierende von Partnerhochschulen, die an der Hochschule für Musik Nürnberg studieren
  • koordiniert die Pflege von internationalen Beziehungen und das Vorantreiben von Internationalisierungsprozessen an der Hochschule
  • ist Kontaktstelle des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)

Erasmus+

Erasmus Charta for Higher Education

Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik

Programme mit Erasmus+

  • Mit dem Erasmus+ Programm können Studierende während des Studiums im Europäischen Ausland unterstützt werden. Die Hochschule schließt Kooperationsverträge mit diversen Hochschulen ab und ermöglicht dadurch den Austausch von Studierenden im Rahmen des Erasmus+ Programms.

    Empfehlenswert ist den Auslandsaufenthalt frühzeitig in die Studienplanung mit einzubeziehen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig. Dies ist in der jährlich, Anfang Dezember, vom International Office angebotenen Veranstaltung „Studieren im Ausland“ möglich. Individuell weiterführende Beratungen setzen die Teilnahme an der Infoveranstaltung voraus.

    Studierende, die mit Erasmus+ für ein Semester oder ein akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren (mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate), genießen folgende Vorteile:

    • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
    • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch
    • Zuschuss für Green Travel
    • Zuschüsse für Studierende mit Kind/Kindern, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
    • Zuschüsse für Erstakademiker*innen

    Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) maximal zwölf Monate gefördert werden.

    Bewerbung

    Sollten Sie Interesse an einem Studienaufenthalt im Rahmen des ERASMUS + Programms haben, informieren Sie sich bitte über die Bewerbungsbedingungen und Deadlines auf der Webseite der jeweiligen Partnerhochschule!

    Die Hochschulen nutzen meist entweder ein eigenes (Online-) Mobilitätstool oder die neue europäische Bewerbungs-Plattform der AEC EASY-Mobility Online.

    Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:

    • Passbild oder eine Kopie des Passes
    • Lebenslauf (auf Englisch oder Landessprache der Partnerhochschule)
    • Motivationsschreiben
    • Bewerbungsvideos als Dateien zum Upload oder als permanente links (Gesamtdauer ca. 15-20 Min.)
    • evtl. Gutachten/Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers
    • evtl. Transcript of Records (ToR)
    • einen Entwurf des Learning Agreements

    Termine und Fristen

    Bitte beachten:

    Alle Austauschvorhaben müssen mit dem Formular "Antrag auf ein Auslandsstudium" (Link zum Antrag folgt) im International Office der Hochschule für Musik Nürnberg bis 15. Januar des betreffenden Jahres beantragt werden, andernfalls kann eine Zulassung zur Bewerbung an den Partnerhochschulen und eine damit verbundene Förderung nicht gewährleistet werden.

  • Die Bewerbung für ein Erasmus+ Studium an unserer Hochschule erfolgt in Absprache und mit Nominierung des International Office Ihrer Heimathochschule über die neue europäische Bewerbungs-Plattform der AEC EASY-Mobility Online.

    Wichtig: Es werden nur vollständige Bewerbungen akzeptiert, die fristgerecht über EASY-Mobility Online und mit Nominierung der Heimathochschule eingereicht werden. 

    Studierende, die nicht an einer unserer ERASMUS+-Partnerhochschulen studieren, aber an einer Hochschule der Programmländer immatrikuliert sind, kontaktieren bitte das International Office ihrer Hochschule. Wenn möglich leiten wir dann eine ERASMUS+-Partnerschaft in die Wege. Einen Abschluss eines Kooperationsvertrags können wir leider nicht garantieren, da wir jedes Jahr weitaus mehr ERASMUS+-Bewerbungen erhalten, als wir annehmen können.

    Termine und Fristen:

    Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2024/25 (Studienbeginn Oktober):

    15. März - 15. April 2024!

    Anmeldezeitraum für das Sommersemester (Studienbeginn April):

    15. September - 1. November

    Folgende Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein:

    • Passbild
    • Lebenslauf (auf Englisch oder Deutsch)
    • Motivationsschreiben
    • Bewerbungsvideos als Dateien zum Upload bis 100 MiB oder als permanente links (Gesamtdauer ca. 15-20 Min.)
    • evtl. Gutachten/Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers
    • Learning Agreement, zunächst als Entwurf, bei Zusage Einreichung über OLA (Online Learning Agreement)

    Bitte geben Sie Lehrveranstaltungen an, die Sie belegen möchten. Diese finden Sie in den Studienverlaufsplänen der jeweiligen Studiengänge. Nach Eingang der Bewerbungen werden diese geprüft und an die entsprechenden Studienbereiche und Lehrenden zur Begutachtung weitergegeben.

    Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Entscheidung zur Aufnahme zum Austauschstudium zum Wintersemester in der Regel bis Ende Mai/Anfang Juni, zum Sommersemester bis Ende November/Anfang Dezember benachrichtigt.

  • Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastlehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

    Mobilitäten zu Lehrzwecken können für mindestens 2 Tage und maximal 60 Tage (ohne Reisezeiten) im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden. Dabei liegt das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt bei mindestens acht Stunden in der ersten Aufenthaltswoche (auch bei Auslandsaufenthalten, die kürzer als eine Woche sind).

    Die Förderung im Rahmen von ERASMUS+ beinhaltet

    • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse zu den Aufenthalts- und Reisekosten*
    • Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung
    • zusätzliche Reisetage und Zuschuss für Green Travel

    * Die Fördersätze für die Aufenthaltskosten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und sind nach drei Ländergruppen gestaffelt. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze:

    Zielland

    Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität

    Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.-60. Tag der Aktivität

    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

    180 EUR / Tag

    126 EUR

    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

    160 EUR / Tag

    112 EUR

    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

    140 EUR / Tag

    98 EUR

    Die Zuschüsse zu den Reisekosten sind abhängig von der Entfernung zwischen der Heimat- und der Gasthochschule und können durch den Distance Calculator ermittelt werden:

    Reisedistanz

    Standardreise

    Green Travel

    10 und 99 km

    23 EUR

    -

    100 und 499 km

    180 EUR

    210 EUR

    500 und 1999 km

    275 EUR

    320 EUR

    2000 und 2999 km

    360 EUR

    410 EUR

    3000 und 3999 km

    530 EUR

    610 EUR

    4000 und 7999 km

    820 EUR

    -

    8000 km oder mehr

    1.500 EUR

    -

    Wichtig: Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen. Ebenso kann eine ERASMUS+-Mobilität nicht zusätzlich als Dienstreise abgerechnet werden.

    Bewerbung

    Voraussetzungen für die Teilnahme:

    • Land der Partnerhochschule ist nicht Ihr Hauptwohnsitzland
    • Aufenthaltsdauer: 2 - 60 Tage (zzgl. Reisetage); Unterrichtsverpflichtung: mindestens 8 Stunden (bei 2 - 5 Tagen Aufenthalt)
    • Förderanträge können ganzjährig genehmigt werden (solange ausreichend Mittel zur Verfügung stehen), allerdings gilt der Grundsatz: First Come, First Served
    • Sie müssen sich selbständig um den Kontakt zur aufnehmenden Einrichtung kümmern sowie das Lehrprogramm (siehe Mobility Agreement) absprechen.
    • Sie sind grundsätzlich bereit, im Gegenzug Gäste unserer Partnerhochschulen an der HfM zu betreuen

    Folgende Unterlagen sind im Vorfeld des Aufenthaltes beim International Office einzureichen:

    • Einladungsschreiben der Partnerhochschule mit genauen Daten des Lehraufenthaltes
    • Kopie des genehmigten Dienstreiseantrags
    • ERASMUS+ Mobility Agreement for Teaching
    • Grant Agreement (STA) – wird Ihnen vom International Office zugesandt
    • A1-Formular für den Versicherungsschutz im Ausland (weitere Informationen: www.dvka.de, gilt nur für Hauptamtliche der HfM). Bitte dafür rechtzeitig Personalabteilung der HfM kontaktieren!

    Nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen beim International Office einzureichen:

    • Letter of Confirmation (LoC )
    • EU-Online-Fragebogen (Aufforderung kommt automatisch per E-Mail)

    Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.

    Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie für den privaten Bereich selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen müssen.

  • Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastlehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

    Mobilitäten zu Lehrzwecken können für mindestens 2 Tage und maximal 60 Tage (ohne Reisezeiten) im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden. Dabei liegt das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt bei mindestens acht Stunden in der ersten Aufenthaltswoche (auch bei Auslandsaufenthalten, die kürzer als eine Woche sind).

    Die Förderung im Rahmen von ERASMUS+ beinhaltet

    • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse zu den Aufenthalts- und Reisekosten*
    • Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung
    • zusätzliche Reisetage und Zuschuss für Green Travel

    * Die Fördersätze für die Aufenthaltskosten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und sind nach drei Ländergruppen gestaffelt. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze:

    Zielland

    Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität

    Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.-60. Tag der Aktivität

    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

    180 EUR / Tag

    126 EUR

    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

    160 EUR / Tag

    112 EUR

    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

    140 EUR / Tag

    98 EUR

    Die Zuschüsse zu den Reisekosten sind abhängig von der Entfernung zwischen der Heimat- und der Gasthochschule und können durch den Distance Calculator ermittelt werden:

    Reisedistanz

    Standardreise

    Green Travel

    10 und 99 km

    23 EUR

    -

    100 und 499 km

    180 EUR

    210 EUR

    500 und 1999 km

    275 EUR

    320 EUR

    2000 und 2999 km

    360 EUR

    410 EUR

    3000 und 3999 km

    530 EUR

    610 EUR

    4000 und 7999 km

    820 EUR

    -

    8000 km oder mehr

    1.500 EUR

    -

    Wichtig: Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen. Ebenso kann eine ERASMUS+-Mobilität nicht zusätzlich als Dienstreise abgerechnet werden.

    Bewerbung

    Voraussetzungen für die Teilnahme:

    • Land der Partnerhochschule ist nicht Ihr Hauptwohnsitzland
    • Aufenthaltsdauer: 2 - 60 Tage (zzgl. Reisetage); Unterrichtsverpflichtung: mindestens 8 Stunden (bei 2 - 5 Tagen Aufenthalt)
    • Förderanträge können ganzjährig genehmigt werden (solange ausreichend Mittel zur Verfügung stehen), allerdings gilt der Grundsatz: First Come, First Served
    • Sie müssen sich selbständig um den Kontakt zur aufnehmenden Einrichtung kümmern sowie das Lehrprogramm (siehe Mobility Agreement) absprechen.
    • Sie sind grundsätzlich bereit, im Gegenzug Gäste unserer Partnerhochschulen an der HfM zu betreuen

    Folgende Unterlagen sind im Vorfeld des Aufenthaltes beim International Office einzureichen:

    • Einladungsschreiben der Partnerhochschule mit genauen Daten des Lehraufenthaltes
    • Kopie des genehmigten Dienstreiseantrags
    • ERASMUS+ Mobility Agreement for Teaching
    • Grant Agreement (STA) – wird Ihnen vom International Office zugesandt
    • A1-Formular für den Versicherungsschutz im Ausland (weitere Informationen: www.dvka.de) - (gilt nur für Hauptamtliche der HfM) bitte dafür rechtzeitig Personalabteilung der HfM kontaktieren!

    Nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen beim International Office einzureichen:

    • Letter of Confirmation (LoC )
    • EU-Online-Fragebogen (Aufforderung kommt automatisch per E-Mail)

    Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.

    Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie für den privaten Bereich selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen müssen.

Ansprechpartnerin

Dorothea Erdei Leitung International Office

Raumnummer 2.41